RS für Grundstückseigentum und Miete (GMRS)
1. Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?
Versicherungsschutz hat der Versicherungsnehmer in
seiner jeweils versicherten Eigenschaft als
- Eigentümer, Mieter, Pächter oder dinglich Nutzungsberechtigter (Selbstnutzung),
- Vermieter oder Verpächter (Gebrauchsüberlassung),
des in der Polizze bezeichneten Grundstücks, Gebäudes
oder Gebäudeteiles (Wohnung oder sonstige
selbstständige Räumlichkeit).
Im Falle der Gebrauchsüberlassung besteht auch
Versicherungsschutz
für Versicherungsfälle, die beim
Versicherungsnehmer
in seiner Eigenschaft als Eigentümer
oder dinglich Nutzungsberechtigter des
versicherten Objektes eintreten. Steht das versicherte Objekt im Eigentum mehrerer
Personen, gelten alle Miteigentümer als mitversichert.
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
zwischen Miteigentümern oder zwischen sonstigen
dinglich Nutzungsberechtigten des in der Polizze bezeichneten
Objektes fällt nicht unter Versicherungsschutz.
2. Was ist versichert?
Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung
rechtlicher Interessen
- bei Selbstnutzung
- aus Miet- und Pachtverträgen (gem. Artikel 24.2.1. ARB);
- aus dinglichen Rechten (gem. Artikel 24.2.2. ARB);
- als Wohnungseigentümer (gem. Artikel 24.2.3. ARB).
- bei Gebrauchsüberlassung als Vermieter oder
Verpächter (je nach versicherter Eigenschaft
gem. Artikel 24.2.1. bis 24.2.3. ARB); ausgenommen
Verpachtung von Betrieben und Unternehmen
(zur Pacht von Betrieben und Unternehmen
siehe Hinweise gem. Pkt. 1.3.4.).
- nur für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen,
die aus der Beschädigung des
versicherten Objektes entstehen (gem. Artikel 24.2.4. ARB).
Darüber hinaus
- Steuer-RS (gem. A/2.1.2. ERB);
- Mediation (gem. Artikel 6.4. ARB).
3. Hinweise
Die Prämie wird nach Wohneinheiten bzw. gewerblich
genutzten Einheiten berechnet:
Wohneinheiten
Gemietete, vermietete oder vom Eigentümer selbst bewohnte Wohnung oder Einfamilienhaus sowie das dazugehörende
Grundstück bis zum Ausmaß von 5.000 m² einschließlich dazugehörender Garagen bzw. Abstellplätze.
Gewerblich genutzte Einheiten
Die Gesamtheit der Räume, die eine wirtschaftliche Einheit bilden.
Wohnungen und Einfamilienhäuser, die teilweise gewerblich genutzt werden
(nur Bürobetrieb), gelten als privat genutzte Einheit. Vom Bürobetrieb
nicht umfasst sind Kundenverkehr und Mitarbeiter in der Wohnung oder im
Einfamilienhaus. Ausgenommen sind Bürobetriebe, für die eine
Betriebsanlagengenehmigung erforderlich ist.
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Tarifierungshinweise
Der Vermieter eines Mehrfamilienhauses kann nur alle Wohneinheiten und alle gewerblich genutzten
Einheiten seines Hauses, nicht jedoch eine Auswahl von Wohn- oder gewerblich genutzten
Einheiten versichern. Ausgenommen von diesem Grundsatz sind Wohneinheiten, die
dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) unterliegen und nicht im Eigentum des Versicherungsnehmers
stehen. Auch die eigene Wohnung des Vermieters und die von ihm selbst
gewerblich genutzte Einheit ist beitragspflichtig.
Bei Untervermietung von Teilen einer selbst genutzten Wohneinheit ist, unabhängig von der
Anzahl der untervermieteten Zimmer, eine Zusatzprämie zu entrichten.
Unternehmenspacht im Betriebsstätten-RS bzw. GMRS
Die Verpachtung von Betrieben und Unternehmen ist im Individualunderwriting anfragepflichtig.
Die Pachtung von Betrieben und Unternehmen kann in Verbindung mit Firmen-RS,
im RS für Grundstückseigentum und Miete oder Betriebsstätten-RS versichert werden. Die Prämie
ist nach Maßgabe der Grundfläche zu ermitteln.
Vermietung des Betriebsobjekts
Wird das im Betriebsstätten-RS versicherte Betriebsobjekt vom mitversicherten Betriebsinhaber
oder Geschäftsführer, der mitversicherten Personen (gem. Artikel 5.1. ARB) oder einer mitversicherten
Besitzeigentümergesellschaft an den Versicherungsnehmer (Unternehmen) vermietet,
besteht Versicherungsschutz auch als Eigentümer des vermieteten Objekts. Streitigkeiten
zwischen mitversicherten Personen oder Unternehmen und dem Versicherungsnehmer
sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen (SRB 367).
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