RS für Grundstückseigentum und Miete
(als Zusatzrisiko zu allen Produktvarianten mit WohnWelt)
1.Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?
Versicherungsschutz haben der Versicherungsnehmer und die mitversicherten
Familienangehörigen in ihrer jeweils versicherten Eigenschaft als •
Eigentümer, Mieter, Pächter oder dinglich Nutzungsberechtigter
(Selbstnutzung), • Vermieter oder Verpächter (Gebrauchsüberlassung),
des in der Polizze bezeichneten Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteiles
(Wohnung oder sonstige selbständige Räumlichkeit). Im Falle der
Gebrauchsüberlassung besteht auch Versicherungsschutz für
Versicherungsfälle, die beim Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als
Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des versicherten Objektes
eintreten. Steht das versicherte Objekt im Eigentum mehrerer Personen,
gelten alle Miteigentümer als mitversichert. Die Wahrnehmung rechtlicher
Interessen zwischen Miteigentümern oder zwischen sonstigen dinglich
Nutzungsberechtigten des in der Polizze bezeichneten Objektes fällt nicht
unter Versicherungsschutz.
2.Was ist versichert?
Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
1. bei Selbstnutzung aus Miet- und Pachtverträgen, aus dinglichen Rechten
sowie als Wohnungseigentümer. 2. bei Gebrauchsüberlassung als Vermieter
oder Verpächter (je nach versicherter Eigenschaft (ausgenommen Verpachtung
von Betrieben und Unternehmen) 3. nur für die Geltendmachung von
Schadenersatzansprüchen, die aus der Beschädigung des versicherten
Objektes entstehen (gem. Artikel 24.2.4. ARB). Darüber hinaus +
Steuer-RS (gem. A/2.1.2. ERB) + Mediation (gem. Artikel 6.4. ARB).
3.Hinweise:
3.1. Wohneinheiten: Gemietete, vermietete oder vom
Eigentümer selbst bewohnte Wohnung oder Einfamilienhaus sowie das
dazugehörende Grundstück bis zum Ausmaß von 5.000 m² einschließlich
dazugehörender Garagen bzw. Abstellplätze. Für jede weitere angefangenen
2.500 m² ist ein Betrag von 82,80 Euro zu berechnen.
3.2.
Tarifierungshinweise: Die Versicherung von
GMRS-Vermieter-Zusatzrisken gemäß Punkt 4 ist im Privat-RS für Arbeitnehmer
und Senioren nur soweit möglich, als Einkünfte aus Vermietung und
Verpachtung nach dem Einkommenssteuergesetz erzielt werden. Bei Einkünften
aus gewerblicher Vermietung ist ein Firmen-Rechtsschutzvertrag
erforderlich. Die Prämie wird nach Wohneinheiten bzw. gegebenenfalls
gewerblich genutzten Einheiten berechnet: Der Vermieter eines Gebäudes
kann nur alle Wohneinheiten und alle gewerblich genutzten Einheiten seines
Hauses, nicht jedoch eine Auswahl von Wohn- oder gewerblich genutzten
Einheiten versichern. Ausgenommen von diesem Grundsatz sind Wohneinheiten,
die dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) unterliegen und nicht im Eigentum des
Versicherungsnehmers stehen. Auch die eigene Wohnung des Vermieters ist
beitragspflichtig. Bei Untervermietung von Teilen einer selbst genutzten
Wohneinheit ist, unabhängig von der Anzahl der untervermieteten Zimmer, eine
Zusatzprämie von 238 Euro zu entrichten.
3.3.
Vermieterrisken: Bei Vermieterrisken ist die Eigenschaft als
Eigentümer des versicherten Objektes mitversichert und Schadenersatz- RS aus
der Beschädigung des versicherten Objektes enthalten.
3.4.
Nebenwohnsitz: Als Nebenwohnsitz gilt jedes Objekt das im
Eigentum des Versicherungsnehmers oder eines mitversicherten Angehörigen
steht oder von diesem Personenkreis angemietet wird, solange keine
Vermietung oder Verpachtung des Objekts vorliegt. |