RS für Grundstückseigentum und Miete
(als Zusatzrisiko zu allen Produktvarianten mit WohnWelt)

1.Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?

 

Versicherungsschutz haben der Versicherungsnehmer und die mitversicherten Familienangehörigen in ihrer jeweils versicherten Eigenschaft als
• Eigentümer, Mieter, Pächter oder dinglich Nutzungsberechtigter (Selbstnutzung),
• Vermieter oder Verpächter (Gebrauchsüberlassung),
des in der Polizze bezeichneten Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteiles (Wohnung oder sonstige selbständige Räumlichkeit).
Im Falle der Gebrauchsüberlassung besteht auch Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die beim Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des versicherten Objektes eintreten.
Steht das versicherte Objekt im Eigentum mehrerer Personen, gelten alle Miteigentümer als mitversichert. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen zwischen Miteigentümern oder zwischen sonstigen dinglich Nutzungsberechtigten des in der Polizze bezeichneten Objektes fällt nicht unter Versicherungsschutz.

 

2.Was ist versichert?

 

Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung
rechtlicher Interessen
1. bei Selbstnutzung aus Miet- und Pachtverträgen, aus dinglichen Rechten sowie als Wohnungseigentümer.
2. bei Gebrauchsüberlassung als Vermieter oder Verpächter (je nach versicherter Eigenschaft (ausgenommen Verpachtung von Betrieben und Unternehmen)
3. nur für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, die aus der Beschädigung des versicherten
Objektes entstehen (gem. Artikel 24.2.4. ARB).
Darüber hinaus
+ Steuer-RS (gem. A/2.1.2. ERB)
+ Mediation (gem. Artikel 6.4. ARB).

 

3.Hinweise:

 

3.1. Wohneinheiten:
Gemietete, vermietete oder vom Eigentümer selbst bewohnte Wohnung oder Einfamilienhaus sowie das dazugehörende Grundstück bis zum Ausmaß von 5.000 m² einschließlich dazugehörender Garagen bzw. Abstellplätze. Für jede weitere angefangenen 2.500 m² ist ein Betrag von 82,80 Euro zu berechnen.

3.2. Tarifierungshinweise:
Die Versicherung von GMRS-Vermieter-Zusatzrisken gemäß Punkt 4 ist im Privat-RS für Arbeitnehmer und Senioren nur soweit möglich, als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach dem Einkommenssteuergesetz erzielt werden. Bei Einkünften aus gewerblicher Vermietung
ist ein Firmen-Rechtsschutzvertrag erforderlich.
Die Prämie wird nach Wohneinheiten bzw. gegebenenfalls gewerblich genutzten Einheiten berechnet:
Der Vermieter eines Gebäudes kann nur alle Wohneinheiten und alle gewerblich genutzten Einheiten seines
Hauses, nicht jedoch eine Auswahl von Wohn- oder gewerblich genutzten Einheiten versichern. Ausgenommen von diesem Grundsatz sind Wohneinheiten, die dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) unterliegen und nicht im Eigentum des Versicherungsnehmers stehen.
Auch die eigene Wohnung des Vermieters ist beitragspflichtig. Bei Untervermietung von Teilen einer selbst
genutzten Wohneinheit ist, unabhängig von der Anzahl der untervermieteten Zimmer, eine Zusatzprämie von 238 Euro zu entrichten.

3.3. Vermieterrisken:
Bei Vermieterrisken ist die Eigenschaft als Eigentümer des versicherten Objektes mitversichert und Schadenersatz- RS aus der Beschädigung des versicherten Objektes enthalten.

3.4. Nebenwohnsitz:
Als Nebenwohnsitz gilt jedes Objekt das im Eigentum des Versicherungsnehmers oder eines mitversicherten
Angehörigen steht oder von diesem Personenkreis angemietet wird, solange keine Vermietung oder Verpachtung des Objekts vorliegt.