E. Hinweise zu den RS-Kombinationen bzw. -Produkten gem. Pkt. A. bis C.
1. Produkte mit Fahrzeug-RS
Sind der
Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen seit mindestens einem
Monat nicht mehr Eigentümer, Halter, Zulassungsbesitzer oder Leasingnehmer
eines Fahrzeuges, erfolgt über Antrag des Versicherungsnehmers die
Umwandlung des Vertrages in die entsprechende Kombination ohne VerkehrsWelt,
im D.A.S. TOP KFZ-Rechtsschutz erfolgt die Auflösung des
Versicherungsvertrages gem. Artikel 17.6.1. ARB.
2. Annahmerichtlinie für selbstständige Erwerbstätige
Diese Produktkombinationen können von unselbstständigen und selbstständigen
Erwerbstätigen abgeschlossen werden. Eine selbstständige oder freiberufliche
Tätigkeit, die im Firmen-
RS zu versichern ist, liegt vor, wenn die
Einkünfte aus dieser Tätigkeit 20 % des Gesamteinkommens überschreiten.
Betragen die Einkünfte aus dieser Tätigkeit weniger als 20 %, liegt eine
selbstständige Erwerbstätigkeit vor, die im Privat-Rechtsschutz
mitversichert ist.
Wenn der Versicherungsnehmer oder sein Ehegatte,
eingetragener Partner oder Lebensgefährte eine selbstständige oder
freiberufliche Tätigkeit ausübt, ist am Antrag die dafür vorgesehene
Kennzeichnung vorzunehmen und ein Privat-RS für Selbstständige zu
beantragen. Ist (oder wird) der Antragssteller oder
eine versicherte
Person selbstständig erwerbstätig (Einkünfte > 20 % des Gesamteinkommens),
besteht für die ausschließlich selbstständig erwerbstätige Person kein
Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im
Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit, auch nicht mit einer
sonstigen oder nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit. Zudem besteht im
Arbeitsgerichts-Rechtsschutz kein Versicherungsschutz als
arbeitnehmerähnliche Person und für die Auseinandersetzung über eine
Arbeitnehmerähnlichkeit.
3. GMRS
Der Versicherungsumfang des GMRS
(ausgenommen Schadenersatz- RS für die Geltendmachung von
Schadenersatzansprüchen aus der Beschädigung aller Wohneinheiten gem.
Artikel
24.2.ARB) ist auf die als Hauptwohnsitz genutzte Wohneinheit
(Einfamilienhaus oder Wohnung) beschränkt.
Steht das versicherte Objekt
im Eigentum mehrerer Personen, gelten alle Miteigentümer als mitversichert.
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen zwischen Miteigentümern oder zwischen
sonstigen dinglich Nutzungsberechtigten der versicherten Wohneinheit fällt
nicht unter Versicherungsschutz. Für weitere
selbst genutzte
Wohneinheiten kann gemäß II.F.a.4.1 entweder eine Einzelversicherung pro
Wohneinheit oder eine Pauschalversicherung aller Nebenwohnsitze erfolgen.
In der WohnWelt sind zum Hauptwohnsitz dazugehörende Garagen versichert.
Wenn die Adresse eine andere als die des Hauptwohnsitzes ist und die Garage
nicht zum Hauptwohnsitz – oder einer anderen versicherten Wohneinheit (siehe
F.3.1.) – dazugehört, kann die Garage als Einzelgarage (F.4.2.) versichert
werden.
4. Der Jugend-Bonus (SRB 048) kann Personen bis zur
Vollendung des 21. Lebensjahres (bei Berufsausbildung und keiner oder
unregelmäßiger Erwerbstätigkeit bis zur Vollendung des
27. Lebensjahres)
eingeräumt werden. Dieser Nachlass entfällt mit Vollendung des 27.
Lebensjahres. Erfolgt sodann der Umstieg auf ein Vollprodukt, wird ein
Treuebonus in Höhe von 50 %
der ersten Jahresprämie gutgeschrieben.
5. Prämiennachlass für ehemals mitversicherte Kinder
(Familienbonus)
Scheidet ein mitversichertes Kind (im Sinne des
Artikels 5.1. ARB) vor Vollendung des 27. Lebensjahres aus einem
Rechtsschutzversicherungsvertrag aus (z. B. wegen Volljährigkeit, keine
Schul- oder Berufsausbildung), kann bei Abschluss eines eigenen
Rechtsschutzversicherungsprodukts gemäß Pkt. II. ein
tariflicher Rabatt
von 15 % vergeben werden. Wird der Versicherungsschutz ohne zeitliche Lücke
an die Mitversicherung angeschlossen, verzichtet der Versicherer nach
Maßgabe der vorversicherten Risken (Rechtsschutzbausteine) auf die
bedingungsgemäß vorgesehenen Wartefristen (gem. SRB 047).
6. Der Jugend-Bonus (SRB 048) bzw. der
Senioren-RS (SRB 251) und der Single-RS (SRB 053
und SRB 054) können nicht kombiniert werden; pro Vertrag kann nur eine
dieser Bedingungen vereinbart werden. Der Prämiennachlass gem. Pkt. 5 für
ehemals mitversicherte Kinder (Familienbonus) kann nur mit dem Single-RS
(SRB 053 und SRB 054), nicht mit dem Jugend-Bonus (SRB 048) kombiniert
werden.
7. Zielmarkt
Unselbstständig und selbstständig
erwerbstätige Personen und Senioren, Familien, Ärzte ohne eigene Ordination,
Singles und Jugendliche, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.
Negativzielmarkt: Unternehmen und Freiberufler, Vereine, Ärzte, Tierärzte
und Psychotherapeuten mit eigener Ordination, Landwirte und Vermieter von
mehr als 5 Wohnungen