SRB048 Jugend-Bonus

Der Jugend-Bonus (SRB 048) kann Personen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres (bei Berufsausbildung
und keiner oder unregelmäßiger Erwerbstätigkeit bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres) eingeräumt werden. Dieser Nachlass entfällt mit Vollendung des 27. Lebensjahres. Erfolgt sodann der Umstieg auf ein Vollprodukt, wird ein Treuebonus in Höhe von 50 % der ersten Jahresprämie gutgeschrieben.

Prämienabzug: 20 % der Tarifprämie