Lenker-RS
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Wer ist in welcher Eigenschaft versichert? (Zielmarkt)
Versicherungsschutz hat der Versicherungsnehmer als berechtigter
Lenker von fremden, das heißt weder in seinem
Eigentum noch in seiner Haltung oder in Leasing stehenden
Fahrzeugen.
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Was ist versichert?
- Schadenersatz-RS (Artikel 18.2.1. ARB) für eigene Haftpflichtansprüche,
soweit sie nicht das vom Versicherungsnehmer
gelenkte Fahrzeug betreffen;
- Straf-RS (Artikel 18.2.2. ARB), inkl. Diversion;
- Führerschein-RS (Artikel 18.2.3. ARB);
- Sozialversicherungs-RS nach Verkehrsunfällen (gem. Artikel
21.2.1. ARB i.V.m. B/1 ERB);
- D.A.S.-Sonderleistungen:
- Im Straf-RS:
- Deckung bei Anklage wegen Vorsatz, solange keine
rechtskräftige
Verurteilung wegen Vorsatzes erfolgt
(Artikel 18.2.2. ARB);
- Versicherungsschutz für das Ermittlungsverfahren
(Artikel 18.2.2.3. ARB)
- Kosten eines Privatsachverständigen und Kosten der
Erstellung eines Privatgutachtens (gem. Artikel 6.6.2.
ARB)
- Deckung im Schadeneratz-RS für betrieblich befördertes
fremdes Gut (gem. Artikel 18.2.1. ARB);
- Ausfallsversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche
aus Körperschäden (A/3.1.2. ERB).
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Prämie für Lenker-RS (kann nur in Kombination mit Firmen-RS, Ärzte-RS und Fahrzeug-RS mit Fuhrparkklausel abgeschlossen werden):
Produkt | Euro |
Lenker-RS, pro Person | 48,00 |
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