3. Fahrzeug-RS:
- Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?
Versicherungsschutz haben:
Der Versicherungsnehmer für bis zu 3 betrieblich und/oder
privat genutzte mehrspurige Motorfahrzeuge zu Lande sowie
Anhänger, die in seinem Eigentum stehen, von ihm gehalten,
auf ihn zugelassen oder von ihm geleast sind (SRB 435 – siehe
Hinweise Pkt. 7.5.4.).
In der Fahrzeug-RS-Versicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz
auch auf privat genutzte einspurige Motorfahrzeuge,
den berechtigten Lenker und die berechtigten Insassen
aller versicherten Fahrzeug
- Was ist versichert?
Versicherungsschutz besteht im Umfang des Fahrzeug-RS - siehe III.A.2.
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