3. Fahrzeug-RS:

  1. Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?
    Versicherungsschutz haben:

    Der Versicherungsnehmer für bis zu 3 betrieblich und/oder privat genutzte mehrspurige Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger, die in seinem Eigentum stehen, von ihm gehalten, auf ihn zugelassen oder von ihm geleast sind (SRB 435 – siehe Hinweise Pkt. 7.5.4.). In der Fahrzeug-RS-Versicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf privat genutzte einspurige Motorfahrzeuge, den berechtigten Lenker und die berechtigten Insassen aller versicherten Fahrzeug
  2. Was ist versichert?
    Versicherungsschutz besteht im Umfang des Fahrzeug-RS - siehe III.A.2.