5. Hinweise

  1. Der EPU-Rechtsschutz kann nur für Unternehmen abgeschlossen werden, die 0 bis 3 Mitarbeiter beschäftigen (auch ein Teilzeitmitarbeiter oder geringfügiger Mitarbeiter zählt jeweils als ein Beschäftigter). Die Hinweise gem. IV.A. Pkt. 1.4. gelten nicht (ausgenommen Pkt. 1.4.6. – Deckung im Straf-RS nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz).
  2. In Zivilsachen besteht Versicherungsschutz, wenn der Streitwert einen Betrag von 250 Euro übersteigt (Bagatellgrenze gem. B/4 ERB).
  3. Die Prämie gem. Pkt. 8.6. und 8.8. (siehe unten) umfasst bis zu 3 mehrspurige Motorfahrzeuge zu Lande – PKW, Kombi und LKW bis 3,5t Gesamtgewicht, ausgenommen Botendienstfahrzeuge, Taxis und Fahrzeuge zur gewerblichen (Personen- und/oder Güter-) Beförderung. Für weitere Fahrzeuge ist die Prämie gem. III.A. Pkt. 4. zu berechnen.
  4. In der Tarifgruppe B umfasst der Versicherungsschutz auch die Kosten der Gegenprobenuntersuchung, wenn bezüglich der gezogenen Probe ein unter Deckung fallendes Strafverfahren nach dem LMSVG eingeleitet wird (SRB 003) sowie die Entgeltstreitigkeiten aus Appartementvermietung (SRB 365).
  5. Die Bestimmungen über Mehrere Firmen in einer Hand (Pkt. 12.1. der Allgemeinen Tarifbestimmungen) sind nicht anwendbar.
  6. Der Inkasso-RS, sowie der Privat- und Berufsbereich können nicht ausgeschlossen werden.