5. Hinweise
- Der EPU-Rechtsschutz kann nur für Unternehmen abgeschlossen
werden, die 0 bis 3 Mitarbeiter beschäftigen (auch
ein Teilzeitmitarbeiter oder geringfügiger Mitarbeiter zählt jeweils
als ein Beschäftigter). Die Hinweise gem. IV.A. Pkt. 1.4.
gelten nicht (ausgenommen Pkt. 1.4.6. – Deckung im Straf-RS
nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz).
- In Zivilsachen besteht Versicherungsschutz, wenn der
Streitwert einen Betrag von 250 Euro übersteigt (Bagatellgrenze gem. B/4 ERB).
- Die Prämie gem. Pkt. 8.6. und 8.8. (siehe unten) umfasst
bis zu 3 mehrspurige Motorfahrzeuge zu Lande – PKW, Kombi
und LKW bis 3,5t Gesamtgewicht, ausgenommen Botendienstfahrzeuge,
Taxis und Fahrzeuge zur gewerblichen (Personen-
und/oder Güter-) Beförderung. Für weitere Fahrzeuge
ist die Prämie gem. III.A. Pkt. 4. zu berechnen.
- In der Tarifgruppe B umfasst der Versicherungsschutz
auch die Kosten der Gegenprobenuntersuchung, wenn bezüglich
der gezogenen Probe ein unter Deckung fallendes
Strafverfahren nach dem LMSVG eingeleitet wird (SRB 003)
sowie die Entgeltstreitigkeiten aus Appartementvermietung
(SRB 365).
- Die Bestimmungen über Mehrere Firmen in einer Hand
(Pkt. 12.1. der Allgemeinen Tarifbestimmungen)
sind nicht anwendbar.
- Der Inkasso-RS, sowie der Privat- und Berufsbereich können nicht ausgeschlossen werden.
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