SRB 191 Pauschalversicherung für selbstfahrende Arbeitsmaschinen

Abweichend von Artikel 17.1.2. ARB besteht Versicherungsschutz auch für alle betrieblich genutzten, nicht zulassungspflichtigen Motorfahrzeuge zu Lande (selbstfahrende Arbeitsmaschinen)
sowie Anhänger.

Anmerkung: Nur in Verbindung mit Pauschalversicherung für Fuhrparks versicherbar.