SRB 290 Fahrzeugeinzelversicherung

Der Versicherungsschutz erstreckt sich gem. Artikel 17.1.4. ARB auf das in der Polizze bezeichnete Fahrzeug. Gem. Artikel 17.2.4. bzw. 17.2.5.3. ARB erstreckt sich der Versicherungsschutz
im Fahrzeug-Vertrags-RS nicht auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Nutzungsverträgen über
Leihfahrzeuge sowie aus Verträgen über die Anschaffung weiterer zulassungspflichtiger Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger (ausgenommen Folgefahrzeuge gemäß Artikel 17.5.2. ARB).