SRB 463 Auslandsdeckung/Nachbarstaaten

  1. Abweichend von Artikel 4.2. ARB erstreckt sich der Versicherungsschutz, nach Maßgabe der versicherten Risken, im Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz für den Betrieb (Artikel 23.1.2. ARB) auch auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in den Nachbarstaaten Österreichs.
  2. Darüber hinaus besteht im Rahmen des Beratungs-Rechtsschutzes (Artikel 22 ARB) Deckung für Rechtsauskünfte vor Ort über das in diesen Ländern geltende Recht. Die Kosten dafür sind mit 100 Euro pro Fall begrenzt.
Anmerkungen:
Diese Deckungserweiterung kann für alle Tarifgruppen versichert werden.
Prämienzuschlag:
Branchen der TG A bis C 15 %
Branchen der TG D und E 30 %
der Auftraggeber-RS und/oder Auftragnehmer-RS-Prämie.