SRB 464 EU-Deckung

  1. Abweichend von Artikel 4.2. ARB erstreckt sich der Versicherungsschutz nach Maßgabe der versicherten Risken im Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz für den Betrieb (Artikel 23.1.2. ARB) auch auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
    • in den Nachbarstaaten Österreichs,
    • in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, inkl. Island und Norwegen.
  2. Darüber hinaus besteht im Rahmen des Beratungs-Rechtsschutzes (Artikel 22 ARB) Deckung für Rechtsauskünfte vor Ort über das in diesen Ländern geltende Recht. Die Kosten dafür sind mit einem Betrag von 300 Euro pro Fall begrenzt.

Anmerkungen:
Diese Deckungsweiterung kann für alle Tarifgruppen versichert werden.
Prämienzuschlag:
Branchen der TG A bis C 30 %
Branchen der TG D 50 %
der Auftraggeber-RS und/oder Auftragnehmer-RS-Prämie.