SRB 617 Vertrag ohne Selbstbeteiligung (Firma)
- Die Leistungen des Rechtsschutzversicherers werden ohne
Anrechnung einer Selbstbeteiligung erbracht.
- Im Beratungs-Rechtsschutz besteht nach Maßgabe der Versicherungsleistungen
gem. Artikel 22 Punkt 2.1. und 2.2. ARB
Versicherungsschutz bei einem vom Versicherungsnehmer
gewählten Rechtsvertreter für vier Rechtsauskünfte pro Kalenderjahr,
bis zur Höhe von 60 Euro pro Beratung.
- Ist Inkasso-Rechtsschutz gemäß Art. 23.2.3.5. ARB versichert, bezahlt der Versicherer in Inkassofällen, abweichend von Artikel 6 ARB, ausschließlich Gerichtsgebühren und externe Barauslagen des für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalts.
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