SRB 617 Vertrag ohne Selbstbeteiligung (Firma)

  1. Die Leistungen des Rechtsschutzversicherers werden ohne Anrechnung einer Selbstbeteiligung erbracht.
  2. Im Beratungs-Rechtsschutz besteht nach Maßgabe der Versicherungsleistungen gem. Artikel 22 Punkt 2.1. und 2.2. ARB Versicherungsschutz bei einem vom Versicherungsnehmer gewählten Rechtsvertreter für vier Rechtsauskünfte pro Kalenderjahr, bis zur Höhe von 60 Euro pro Beratung.
  3. Ist Inkasso-Rechtsschutz gemäß Art. 23.2.3.5. ARB versichert, bezahlt der Versicherer in Inkassofällen, abweichend von Artikel 6 ARB, ausschließlich Gerichtsgebühren und externe Barauslagen des für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalts.