2. Vereins-RS

  1. Versicherungsumfang:
    Der Versicherungsumfang, der versicherte Personenkreis und die versicherten Eigenschaften sind ident mit den Firmen-RS-Modulen.
    Wenn Vertrags-RS für den Betriebsbereich gemäß Auftragnehmer-RS vereinbart wird, besteht Versicherungsschutz auch für die Geltendmachung von Mitgliedsbeiträgen (SRB 041 bzw. 144).
  2. Mögliche Zusatzleistungen:
    siehe Firmen-RS--Module; darüber hinaus:
    • Versicherungsschutz für Vereinsmitglieder (SRB 144)
    Die Vereinsmitglieder sind im Rahmen ihrer Vereinstätigkeit im Schadenersatz- und Straf-RS (Artikel 19 ARB) sowie in der Katastropheneinsatzdeckung (A/8 ERB) mitversichert.
  3. Hinweise
    Es gelten die Tarifbestimmungen des Firmen-RS, mit folgenden Abweichungen:
    Der Ausschluss gem. Artikel 7.2.2. ARB gilt für den Obmann und die Funktionäre im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes als abbedungen.
    Als Betriebsinhaber gilt der Obmann des Vereines, gegebenenfalls ein namentlich genannter Geschäftsführer.
    Als Beschäftigte zählen auch die Vorstandsmitglieder des Vereines und sind diese bei der Tarifierung mit zu berücksichtigen (dies gilt auch für einen im Vorstand tätigen Ehegatten oder eingetragenen Partner des Vereinsobmannes).


  4. Dafür sind folgende Zuschläge zu entrichten:
      pro Person Mindestprämie
    bis 10 Personen   101 Euro
    bis 30 Personen 9,70 Euro 149 Euro
    bis 50 Personen 5,70 Euro 252 Euro
    bis 100 Personen 5,70 Euro 298 Euro
    bis 300 Personen 4,20 Euro 504 Euro
    bis 500 Personen 4,20 Euro 1.332 Euro
    über 500 Personen 4,20 Euro 2.082 Euro