2. Vereins-RS
- Versicherungsumfang:
Der Versicherungsumfang, der versicherte Personenkreis
und die versicherten Eigenschaften sind ident mit
den Firmen-RS-Modulen.
Wenn Vertrags-RS für den Betriebsbereich gemäß
Auftragnehmer-RS vereinbart wird, besteht Versicherungsschutz
auch für die Geltendmachung von Mitgliedsbeiträgen
(SRB 041 bzw. 144).
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Mögliche Zusatzleistungen:
siehe Firmen-RS--Module; darüber hinaus:
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Versicherungsschutz für Vereinsmitglieder (SRB 144)
Die Vereinsmitglieder sind im Rahmen ihrer Vereinstätigkeit
im Schadenersatz- und Straf-RS (Artikel 19 ARB) sowie in der
Katastropheneinsatzdeckung (A/8 ERB)
mitversichert.
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Hinweise
Es gelten die Tarifbestimmungen des Firmen-RS, mit
folgenden Abweichungen:
Der Ausschluss gem. Artikel 7.2.2. ARB gilt für den Obmann
und die Funktionäre im Rahmen des vereinbarten
Versicherungsschutzes als abbedungen.
Als Betriebsinhaber gilt der Obmann des Vereines, gegebenenfalls
ein namentlich genannter Geschäftsführer.
Als Beschäftigte zählen auch die Vorstandsmitglieder
des Vereines und sind diese bei der Tarifierung mit zu
berücksichtigen (dies gilt auch für einen im Vorstand
tätigen Ehegatten oder eingetragenen Partner des Vereinsobmannes).
Dafür sind folgende Zuschläge zu entrichten:
| pro Person | Mindestprämie |
bis 10 Personen | | 104 Euro |
bis 30 Personen | 10 Euro |
153 Euro |
bis 50 Personen | 5,90 Euro |
259 Euro |
bis 100 Personen | 5,90 Euro |
307 Euro |
bis 300 Personen | 4,30 Euro |
519 Euro |
bis 500 Personen |
4,30 Euro |
1.371 Euro |
über 500 Personen |
4,30 Euro |
2.144 Euro |
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