6. Kurztarif-Staffel

Bei vorzeitiger Vertragsauflösung (z. B. Risikowegfall) bis zum Ende der ersten Versicherungsperiode beträgt die Prämie bei einmonatiger Vertragsdauer 20 %, für jeden weiteren Monat 10 %, ab neun Monaten 100 % der Prämie für einjährige Vertragsdauer.
Die Polizzen-Mindestprämie von 30 Euro darf jedoch nicht unterschritten werden.