11. Mehrere Verträge in einer Polizze

Die einzelnen Produkte bzw. Produktkombinationen dieses Tarifes gelten als selbstständige Verträge. Die Risken der Reise-Service-Versicherung sowie des Inkasso-RS gem. Artikel 23.2.3.5. ARB gelten auch dann als selbstständige Verträge, wenn sie im Rahmen einer Produktkombination versichert und gemeinsam in einer Versicherungspolizze dokumentiert werden.