SRB 127 Fahrzeughändler – Nicht Markenhändler

Kein Versicherungsschutz besteht für Streitigkeiten aus dem An- und/oder Verkauf von Kraftfahrzeugen, wenn die Erstzulassung des betroffenen Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles mehr als sieben Jahre zurückliegt.