ZahlungsweiseDie Prämien des Tarifs sind Jahresprämien, die jährlich im Voraus zu entrichten sind.Teilzahlung: Die halb- oder vierteljährliche Teilzahlung von Prämien erfordert einen Zuschlag von 3 bzw. 5 %. Für Jahresprämien unter 50 Euro kann keine vierteljährliche Teilzahlung eingeräumt werden. Die monatliche Zahlungsweise erfordert einen 6 %igen Zuschlag und kann nur in Verbindung mit einem Lastschriftverfahren und ab einer Jahresprämie von 100 Euro vereinbart und aufrecht erhalten werden. Hauptfälligkeit: Der Hauptfälligkeitstermin ist grundsätzlich der dem Antragsaufnahmedatum folgende Monatserste. Über Wunsch des Antragstellers kann auch ein anderer Monatserster als Hauptfälligkeitstermin festgelegt werden (z. B. bei Firmen aus steuerlichen Gründen im Jänner, bei Arbeitnehmern und Senioren im Monat einer Sonderzahlung). |