1. Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?

Versicherungsschutz hat der Versicherungsnehmer in seiner jeweils versicherten Eigenschaft als
  • Eigentümer, Mieter, Pächter oder dinglich Nutzungsberechtigter (Selbstnutzung),
  • Vermieter oder Verpächter (Gebrauchsüberlassung),
des in der Polizze bezeichneten Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteiles (Wohnung oder sonstige selbständige Räumlichkeit).
Im Falle der Gebrauchsüberlassung besteht auch Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die beim Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des versicherten Objektes eintreten.
Steht das versicherte Objekt im Eigentum mehrerer Personen, gelten alle Miteigentümer als mitversichert. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen zwischen Miteigentümern oder zwischen sonstigen dinglich Nutzungsberechtigten des in der Polizze bezeichneten Objektes fällt nicht unter Versicherungsschutz.