1. Wohneinheiten
Gemietete, vermietete oder vom Eigentümer selbst bewohnte Wohnung oder Einfamilienhaus sowie das dazugehörende Grundstück bis zum Ausmaß von 5.000 m² einschließlich dazugehörender Garagen bzw. Abstellplätze. Für jede weitere angefangenen 2.500 m² ist ein Betrag von 86,20 Euro zu berechnen. |