1. Wohneinheiten

         Gemietete, vermietete oder vom Eigentümer
         selbst bewohnte Wohnung oder Einfamilienhaus
         sowie das dazugehörende Grundstück bis
         zum Ausmaß von 5.000 m² einschließlich dazugehörender
         Garagen bzw. Abstellplätze. Für
         jede weitere angefangenen 2.500 m² ist ein Betrag
         von 86,20 Euro zu berechnen.