8. Änderung der TarifierungsmerkmaleDie jeweils vereinbarte Prämie gilt unter der Voraussetzung gleich bleibender Tarifierungsmerkmale. Eine Änderung der Tarifierungsmerkmale (z. B. Änderung des Betriebsgegenstands im Firmen-RS, der Hektar-Anzahl im LAV, des Versicherungsbedarfs aufgrund Änderung der Rechtsform oder nach Erwerb des Unternehmens gemäß § 158o VersVG, der versicherten Eigenschaft im GMRS usw.) ist dem Versicherer zwecks Neufestsetzung der Tarifprämie nach dem letzten Stand (Prämienregulierung) gem. Artikel 13ARB innerhalb eines Monats bekannt zu geben. Die Änderung der Beschäftigtenzahl im Firmen-RS und in der Pauschalversicherung für Fuhrparks hingegen ist gemäß Stichtagsvereinbarung am Antrag bzw. gem. SRB 535 (Pauschalversicherung für Fuhrparks) per Meldebogen zur Hauptfälligkeit zu übermitteln. |