6. Rechtsschutz für Fahrzeugwerkstätten und -händler

Der Versicherungsumfang, der versicherte Personenkreis und die versicherten Eigenschaften sind ident mit den Firmen-RS-Modulen, jedoch gelten folgende Abweichungen:


  1. Rechtsschutz für Fahrzeugwerkstätten
    In Verbindung mit Auftraggeber und/oder Auftragnehmer- RS besteht im Allgemeinen Vertrags-RS Versicherungsschutz auch für betrieblich und privat genutzte Motorfahrzeuge bis zur vereinbarten Streitwertgrenze (ausgenommen Fahrzeughandel - siehe SRB 461)
  2. Rechtsschutz für Fahrzeugwerkstätten und -händler
    In Verbindung mit Auftraggeber und/oder Auftragnehmer- RS besteht im Allgemeinen Vertrags-RS Versicherungsschutz auch für betrieblich und privat genutzte Motorfahrzeuge bis zur vereinbarten Streitwertgrenze (siehe SRB 462).
  3. Hinweise
    • Rechtsschutz für Fahrzeughändler mit Auftraggeber- RS und/oder Auftragnehmer-RS kann nur durch Markenhändler mit zumindest einem Markenhändlervertrag oder durch Betriebe mit angeschlossener Reparaturwerkstätte in Verbindung mit der SRB 127 abgeschlossen werden.
    • Rechtsschutz für Fahrzeugwerkstätten (ohne Fahrzeughandel) kann auch für Tankstellen und Fahrschulen angeboten werden.
  4. Prämien
    1. Fahrzeugwerkstätten
      Für Betriebe ohne Fahrzeughandel gelten die Prämien der Tarifgruppe A (siehe 7.)
    2. Fahrzeugwerkstätten und -händler
      Für Betriebe mit Fahrzeughandel gelten die Prämien der Tarifgruppe D (siehe 7.)