6. Rechtsschutz für Fahrzeugwerkstätten und -händler
Der Versicherungsumfang, der versicherte Personenkreis und
die versicherten Eigenschaften sind ident mit den Firmen-RS-Modulen,
jedoch gelten folgende Abweichungen:
- Rechtsschutz für Fahrzeugwerkstätten
In Verbindung mit Auftraggeber und/oder Auftragnehmer-
RS besteht im Allgemeinen Vertrags-RS Versicherungsschutz
auch für betrieblich und privat genutzte
Motorfahrzeuge bis zur vereinbarten Streitwertgrenze
(ausgenommen Fahrzeughandel - siehe SRB
461)
- Rechtsschutz für Fahrzeugwerkstätten und -händler
In Verbindung mit Auftraggeber und/oder Auftragnehmer-
RS besteht im Allgemeinen Vertrags-RS Versicherungsschutz
auch für betrieblich und privat genutzte
Motorfahrzeuge bis zur vereinbarten Streitwertgrenze
(siehe SRB 462).
- Hinweise
- Rechtsschutz für Fahrzeughändler mit Auftraggeber-
RS und/oder Auftragnehmer-RS kann nur durch
Markenhändler mit zumindest einem Markenhändlervertrag
oder durch Betriebe mit angeschlossener
Reparaturwerkstätte in Verbindung mit der SRB 127
abgeschlossen werden.
- Rechtsschutz für Fahrzeugwerkstätten (ohne Fahrzeughandel)
kann auch für Tankstellen und Fahrschulen
angeboten werden.
- Prämien
- Fahrzeugwerkstätten
Für Betriebe ohne Fahrzeughandel gelten die Prämien
der Tarifgruppe A (siehe 7.)
- Fahrzeugwerkstätten und -händler
Für Betriebe mit Fahrzeughandel gelten die Prämien
der Tarifgruppe D (siehe 7.)
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